124 I Ferrari verspätet, Grrr… cover art

124 I Ferrari verspätet, Grrr…

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Über viele Dinge im Leben kann man sich ärgern – wenige von uns werden aber wohl schon einmal die Erfahrung gemacht haben, auf einen bestellten und schon angezahlten Ferrari warten zu müssen.

Das ist aber unserem Kläger im heutigen Fall passiert. Er hatte 2020 einen Kaufvertrag geschlossen und wartete seit dem auf die Lieferung seines Ferrari. Nach zwei Jahren hatte dann auch unser geduldiger Kläger genug und erklärte seinen Rücktritt.

Das wies der Verkäufer aber zurück, denn wenn er sich so die WhatsApp-Nachrichten anschaue, dann gehe aus diesen ganz klar hervor, dass der Kläger einer Fristverlängerung der Lieferung zugestimmt hatte. Und das auch mit explizitem Verweis auf die verwendeten Emojis – Grrr…

Wie sich Emojis im juristischen Kontext auslegen lassen und worauf ihr dabei achten müsst, erfahrt ihr in dieser Folge von Einfall im Recht mit Klara Dresselhaus und Anna Patzer.


Nach dem Urteil: OLG München, Endurteil v. 11.11.2024 – 19 U 200/24 e


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