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35 - Der Wirtschaftsausschuss

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Summary

Den Wirtschaftsausschuss hat es nach § 106 Abs. 1 BetrVG in allen Unternehmen zu geben, die regelmäßig mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigen. Wirtschaftliche Auswirkungen der derzeitigen weltpolitischen Lage spüren viele Unternehmen, nicht selten werden Umstrukturierungen erforderlich oder sind bereits im Gange. Dabei sind Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat einzubeziehen. Dennoch sind Aufgaben und Rechte des Wirtschaftsausschusses andere als die des Betriebsrats. Wir beleuchten in dieser Folge diese Aufgaben und zeigen auf, wo und wie die Rechte und Pflichten des Betriebsrats davon abzugrenzen sind.
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